Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen 2025: Steuern clever sparen im Mittelstand
Gezielte Steuerplanung zahlt sich aus – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG stehen zwei bewährte Instrumente bereit, um Investitionen steuerlich optimal vorzubereiten und umzusetzen.
Gerade mit Blick auf das Jahr 2025 lohnt es sich, diese Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig in die Unternehmensplanung einzubeziehen.
Investitionsabzugsbetrag: Schon vor der Investition Steuern sparen
Mit dem IAB können Unternehmen bereits bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten für ein bewegliches Wirtschaftsgut im Jahr vor der Anschaffung steuermindernd berücksichtigen.
Voraussetzung:
Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzugsjahr erfolgen und es gelten bestimmte Betriebsgrößenmerkmale.
Ihre Vorteile:
- Frühzeitige Steuerentlastung
- Verbesserung der Liquidität
- Mehr finanzieller Spielraum für Investitionsvorhaben
- Flexibilität in der Umsetzung
Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Zusätzliche Entlastung nach der Anschaffung
Nach der Investition stehen weitere steuerliche Möglichkeiten offen. Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG erlaubt es, bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren zusätzlich zur normalen Abschreibung geltend zu machen.
Wesentliche Eckpunkte:
- Gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Fünfjähriger Abschreibungszeitraum (Anschaffungsjahr + 4 Jahre)
- Nicht zeitanteilig, sondern als Jahresbetrag voll anrechenbar
- Nicht kombinierbar mit GWG-Sofort- oder Poolabschreibungen
Der angesetzte Sonderabschreibungsbetrag ist als Betriebsausgabe zu erfassen (bei Einnahmen-Überschussrechnung) oder in der Buchführung als Aufwand darzustellen. Er erhöht die steuerliche Flexibilität erheblich.
Was Sie bei IAB und Sonderabschreibung beachten müssen
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten klare Rahmenbedingungen und diese könnten sich in naher Zukunft ändern.
Wichtige Voraussetzungen:
- Investitionsabsicht muss nachweisbar sein (z. B. durch Planung, Angebote)
- Einhaltung der Größenmerkmale, z. B. 200.000 € Gewinn bei bilanzierenden Betrieben
- Fristen und Dokumentationspflichten müssen beachtet werden
- Richtige Zuordnung der Maßnahmen zu den Wirtschaftsgütern
Hinweis: Gesetzliche Änderungen sind möglich – insbesondere bei den Größenklassen oder Fristen. Eine regelmäßige Überprüfung ist empfehlenswert.
So kombinieren Sie IAB, Sonderabschreibung und reguläre AfA richtig
Die Kombination von IAB, Sonderabschreibung und regulärer Abschreibung (AfA) bietet hohe Gestaltungspotenziale – birgt aber auch Risiken bei falscher Anwendung.
Fehler bei Fristen, Zuordnungen oder Dokumentation können dazu führen, dass Abzugsbeträge rückgängig gemacht werden müssen oder ungenutzt verfallen.
Empfehlung:
- Fachkundige steuerliche Beratung
- Individuelle Analyse der Investitionspläne
- Strategische Planung und Dokumentation
Investieren mit Weitblick – und Steuervorteile sichern
Wer 2025 Investitionen plant, sollte die Möglichkeiten durch den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung gezielt nutzen. Der steuerliche Effekt kann erheblich sein – vorausgesetzt, die Planung ist professionell begleitet und rechtzeitig angestoßen.
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Wir zeigen Ihnen, wie Sie den maximalen Nutzen aus IAB, Sonder-AfA und regulärer Abschreibung ziehen – sicher, strategisch und passgenau.